CODE OF CONDUCT
Popmusik und Popkultur sind seit jeher ein Ort der Möglichkeiten und der Vielfalt. Respekt, Toleranz und Inklusion sind uns dabei ein wichtiges Anliegen. Das Popfest Wien ist bestrebt ein sicheres, integratives Umfeld für Künstler:innen und Publikum zu schaffen.
- Behandle alle Menschen mit Respekt und Sorgfalt, indem du ihre individuellen Grenzen anerkennst und wertschätzt. Demokratie und Vielfalt sind zentrale Werte. Behandle alle Menschen inklusiv und respektvoll, unabhängig von Geschlechtsidentität und -ausdruck, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Beeinträchtigung, körperlichem Aussehen, Körpergröße, Alter, Religion, sozioökonomischem Status, Herkunft oder Geburtsort. (Vgl. Wiener Antidiskriminierungsgesetz.)
- Verhalte dich respektvoll gegenüber Künstler:innen und Publikum und vermeide Konzerte, Vorträge oder andere Veranstaltungen zu stören.
- Verstehe, dass das, was als Belästigung, Diskriminierung oder unterdrückerisches Verhalten zu werten ist, maßgeblich von der Person bestimmt wird, deren Grenzen überschritten wurden.
Diese Regeln gelten für alle Mitwirkenden und Besucher:innen des Popfest Wien, also Gäste, Vortragende, Künstler:innen, Dienstleister:innen und Mitarbeiter:innen.
Dieser Verhaltenskodex ersetzt nicht die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Wenn du Zeug:in von Belästigung oder missbräuchlichem Verhalten wirst oder dich unwohl dabei fühlst, ein Problem selbst anzusprechen, wende dich bitte vertraulich an unser Team (Awareness-
Beauftragte:r des Popfest Wien – Mail: [email protected]), das Awareness Team der Stadt Wien, unsere Popfest Mail-Adresse oder besuche den INFO-Container beim Resseldenkmal. Jeder Verstoß gegen den Code of Conduct kann zu Sanktionen bis hin zum Ausschluss vom Festival führen.
Alle Meldungen werden ernst genommen und umgehend beantwortet; der gesamte Schriftverkehr wird vertraulich behandelt. Ohne die Zustimmung der betroffenen Person werden keine Entscheidungen über den Umgang mit dem Vorfall getroffen.
Wir sind sehr bestrebt, während des gesamten Festivals für alle einen sicheren Raum zu schaffen, sind uns dennoch bewusst, dass Fehler und menschliches Versagen vorkommen können. Wir
arbeiten innerhalb unseres Teams aktiv daran, aus Vorfällen und Fehlern zu lernen und sicherzustellen, dass sie sich nicht wiederholen. Wir schätzen dein Feedback auf [email protected] sehr.
HAUS- und PLATZORDNUNG
ANWENDUNGSBEREICH
Diese Haus- oder Platzordnung gilt für die Veranstaltung POPFEST WIEN in der Veranstaltungsstätte 4., KARLSPLATZ/RESSELPARK, veranstaltet durch den Verein POPFEST WIEN und regelt Rechte und Pflichten der teilnehmenden Personen (Besucher:innen, Veranstalterin und deren Mitarbeiter:innen oder von diesen beauftragten Personen und Firmen). An der Veranstaltung teilnehmende Personen haben die Bestimmungen der genehmigten und kundgemachten Haus- oder Platzordnung einzuhalten, handeln sie zuwider, werden sie der Veranstaltungsstätte verwiesen.
ZUTRITTSKONTROLLEN und AUFENTHALT
Jede Person, die den Geltungsbereich dieser Hausordnung betreten möchte, erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sie sich einer eventuellen Kontrolle durch den Sicherheitsdienst des Popfest Wiens unterzieht. Dabei ist den Anweisungen des Sicherheitsdienstes Folge zu leisten, widrigenfalls kann der Zutritt verwehrt werden. Der Sicherheitsdienst ist im Verdachtsfall berechtigt, Personen zu durchsuchen bzw. sie aufgrund von Verstößen vom Platz zu verweisen oder ihnen den Zutritt zu verweigern.
VERBOTENE GEGENSTÄNDE
Verboten ist die Mitnahme jeder Art von Gegenständen und Substanzen, die eine Gefährdung der in § 18 Abs. 1 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 aufgezählten Schutzinteressen (insbesondere
Gefährdung für Leben und Gesundheit von Menschen, Gefährdung der Betriebssicherheit) darstellen können.
- Waffen jeder Art (als Waffe ist jeder besonders gefährliche, zur Bedrohung von Leib oder Leben geeignete Gegenstand anzusehen);
- Gegenstände, die als Waffe oder als Wurfgeschoße eingesetzt werden können;
- Gassprühflaschen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge;
- giftige, ätzende oder färbende Substanzen oder Gegenstände;
- Glasbehälter, Flaschen, Plastikkanister oder Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind;
- pyrotechnische Gegenstände, wie Feuerwerkskörper, Rauchbomben etc.
- mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente (z.B. Megaphon);
- Laserpointer, Trillerpfeifen, Gaströten
- rassistisches, fremdenfeindliches, nationalsozialistisches, sexistisches oder politisches Propagandamaterial
Im Zweifelsfall obliegt die Einordnung von Gegenständen als verboten oder erlaubt im Sinne dieser Haus- oder Platzordnung dem Sicherheitspersonal des POPFEST und den Organen der Landespolizeidirektion Wien. Personen, welche verbotene Gegenstände mit sich führen, wird der Zutritt zur Veranstaltungsstätte verwehrt. Werden Personen mit verbotenen Gegenständen in der Veranstaltungsstätte angetroffen, ist das Sicherheitspersonal des POPFFEST berechtigt, diese der Veranstaltungsstätte zu verweisen.
JUGENDSCHUTZ
Es gilt das Wiener Jugendschutzgesetz idgF für die gesamte Veranstaltungsstätte.
UMWELTSCHUTZ
Abfälle sind auf dem Veranstaltungsareal ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Behältnissen gemäß des Abfallkonzeptes des Popfest Wien zu entsorgen.
MITFÜHREN VON TIEREN / ABSTELLEN VON GEFÄHRTEN
Die Mitnahme von Tieren, ausgenommen Hunde, ist untersagt. Hunde, ausgenommen Blindenführ- und Partnerhunde, müssen einen Maulkorb tragen und sind an der Leine zu führen. Blindenführ- und Partnerhunde müssen ein Führgeschirr tragen. Das Abstellen von Fahrrädern, Elektrorollern, Segways oder ähnlichen Gefährten in der Veranstaltungsstätte bzw. das Festmachen dieser an Aufbauten, Zäunen, Absperrgittern udgl. stellt ein Sicherheitsrisiko dar und ist verboten. Bei Zuwiderhandeln können die Gefährte auf Kosten des oder der Zuwiderhandelnden entfernt werden. Es besteht kein Ersatzanspruch für Beschädigungen.
VERHALTENSANWEISUNGEN WÄHREND DER VERANSTALTUNG
Blitzlicht jeder Art ist während der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen verboten. Alle Personen, die die Veranstaltungsstätte betreten, haben sich so zu verhalten, dass andere Personen weder geschädigt, gefährdet noch belästigt werden. Weiters haben sie sich so zu verhalten, dass es zu keiner Beschädigung von Aufbauten, Einrichtungen, Gerätschaften oder Gegenständen kommt.
VERHALTEN IM GEFAHRENFALL
Im Gefahrenfall (Brand, Unfall, Gewaltausschreitungen, etc.) werden umgehend der Sicherheitsdienst oder die Einsatzkräfte der Blaulichtorganisationen (Feuerwehr 122, Polizei 133,
Rettung 144) informiert. Die Besucher*innen werden darauf hingewiesen, Ruhe zu bewahren und ihre eigene Sicherheit zu beachten. Im Falle einer notwendigen Räumung bzw. Evakuierung ist unbedingt Ruhe zu bewahren und den Anordnungen des Popfest Wien und seines Sicherheitsdienstes, der Einsatzkräfte der Blaulichtorganisationen sowie Durchsagen Folge zu leisten.
VERHALTEN IM FALLE EINES UNWETTERS (STURM; HAGEL; GEWITTER)
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Aufziehen eines Unwetters alle Besucher:innen eigenverantwortlich geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen haben. Insbesondere der Aufenthalt unter Bäumen, im Nahbereich von Gewässern und in unmittelbarer Nähe von technischen Aufbauten kann eine Gefährdung darstellen.
FAHRVERBOT
In der Veranstaltungsstätte herrscht grundsätzlich Fahrverbot für ein- und mehrspurige motorisierte Fahrzeuge. Ein Befahren der Veranstaltungsstätte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des POPFEST gestattet und hat in jedem Fall mit äußerster Vorsicht und einer maximalen Geschwindigkeit bis 10 km/h zu erfolgen. Auch die Benutzung von unmotorisierten Fahrzeugen und Sportgeräten wie beispielsweise Fahrräder, Scooter, Elektroroller, Segways, Inline Skates, Skateboards, Rollschuhen oder ähnlichen Gefährten ist in der Veranstaltungsstätte untersagt (ausgenommen Fahrräder am Fahrradweg).
ANORDNUNGSBEFUGNISSE
Allfälligen Anordnungen/Anweisungen (beispielsweise durch Durchsagen über die Beschallungsanlage) der Exekutive, der Feuerwehr oder sonstiger Einsatzkräfte der Blaulichtorganisationen, des Sicherheitspersonals oder des POPFEST selbst haben die teilnehmenden Personen umgehend und unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung kann die betreffende Person aus der Veranstaltungsstätte verwiesen werden.
HAFTUNG
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Veranstaltungsgelände um ein Parkareal handelt. Daher ist am gesamten Gelände darauf zu achten, dass es Unebenheiten, Böschungen und tw. Bereiche mit unterschiedlichen Beleuchtungsverhältnissen geben kann. Weiters wird darauf hingewiesen, dass aufgrund um den Karlsteich insbesondere im Uferbereich
Vorsicht geboten ist. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Unfälle und Schäden sind unverzüglich dem Sicherheitsdienst, der Polizeidienststelle 1040 oder den Einsatzkräften der
Blaulichtorganisationen anzuzeigen.
RECHTSFOLGEN BEI VERSTÖSSEN
Gem. § 27 Abs. 5 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020, LGBl. Nr. 53/2020 dürfen sich Personen nicht in der Veranstaltungsstätte aufhalten, die sich nicht an die Bestimmungen dieser genehmigten und kundgemachten Haus- oder Platzordnung halten. Jedes Zuwiderhandeln gegen diese Haus- und Platzordnung kann mit einem Verweis von der Veranstaltungsstätte geahndet werden. Es wird gemäß § 27 Abs. 6 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020, LGBl. Nr. 53/2020 darauf hingewiesen, dass die Missachtung der Wegweisung durch die Überwachungsorgane der Landespolizeidirektion Wien eine Verwaltungsübertretung darstellt. Allfälliges verwaltungs- oder strafrechtlich relevantes Verhalten wird ausnahmslos bei den zuständigen Stellen zur Anzeige gebracht.
GENEHMIGUNG
Die gegenständliche Haus- und Platzordnung wurde vom Veranstalter des Popfest Wien erlassen und mit Bescheid der Magistratsabteilung 36 genehmigt.
WERBETÄTIGKEIT
KEINE WERBETÄTIGKEIT OHNE VORHERIGE ZUSTIMMUNG DES POPFEST WIEN
Die Verteilung von Drucksorten, Werbematerial und/oder Wegwerfprodukten ist ohne schriftliche Genehmigung des Popfest Wien untersagt. Im Falle des Zuwiderhandelns ist das Popfest Wien berechtigt, Reinigungskosten gegen die Verursacher vor Ort als auch gegenüber dem Beworbenen in Rechnung zu stellen.
VERWERTUNGSRECHTE
Jede Person, die das Gelände betritt, erklärt sich damit einverstanden, dass von ihr kostenlos Ton- und Bildaufnahmen gemacht werden, von denen mittels direkter oder zeitversetzter Übertragung kostenlos Gebrauch gemacht werden kann. Jede Person, die das Gelände betritt, anerkennt, dass sie Ton- und /oder Bildaufzeichnungen nur zum Privatgebrauch machen und/oder übertragen darf. Es ist verboten, über Internet, Radio, Fernsehen oder andere Medien Ton- und/oder Bildmaterial zu öffentlich zu übertragen oder andere Personen bei der Durchführung solcher Aktivitäten zu unterstützen.
Davon ausgenommen sind Vertreter:innen der Presse und elektronischen Medien, die über eine Akkreditierung durch das Popfest Wien verfügen. Bei TV-Übertragungen oder -Aufzeichnungen
erteilen die Besucher*innen ihre Zustimmung, dass Aufnahmen von ihnen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes technischen Verfahren verwertet werden
dürfen.
HAFTUNG
BETRETEN DES GELÄNDES AUF EIGENE GEFAHR
Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Bei Konzerten kann auf Grund der Lautstärke die Gefahr der Schädigung des Gehörs bestehen. Kostenlose Gehörschutzmittel liegen an den Info-Stellen des Popfest Wien auf. Das Popfest Wien übernimmt für allfällig auftretende Schäden keine Haftung.
Urheberrecht
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AWARENESS KONZEPT
gemäß § 26 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 (Wr. VG), LGBl. Nr. 53/2020, i.d.g.F.
Einleitung und Selbstverständnis:
Das Popfest Wien ist ein jährlich stattfindendes Musikfestival im öffentlichen Raum rund um den Karlsplatz in Wien. Ziel des Festivals ist es, ein offenes, vielfältiges und respektvolles Umfeld für Künstler:innen, Publikum, Mitarbeitende und Partner:innen zu schaffen.
Das Popfest Wien versteht sich als Ort eines solidarischen und diskriminierungsfreien Miteinanders, in dem Vielfalt als Bereicherung gelebt wird. Jede Form von Machtmissbrauch, (sexueller) Belästigung, Sexismus, Rassismus, Homo- oder Transfeindlichkeit wird konsequent abgelehnt.
Das Leitungsteam des Festivals (Festivalleitung und Kurator:innen) positioniert sich klar gegen jede Form von Machtmissbrauch, Diskriminierung und Grenzverletzung. Künstlerische Freiheit darf niemals als Vorwand für übergriffiges Verhalten dienen.
Das Festival verpflichtet sich zu einer Organisationskultur, die Diskriminierung, Belästigung, Machtmissbrauch und Gewalt aktiv entgegenwirkt. Grundlage dafür sind:
klare Regeln und transparente Entscheidungsprozesse, Sensibilisierung und Schulung der Beteiligten, niedrigschwellige Unterstützungsangebote, ein Awareness- und Meldesystem
Awareness bedeutet dabei nicht Kontrolle, sondern die aktive Förderung einer Kultur des Hinsehens, der gegenseitigen Verantwortung und des respektvollen Umgangs.
Ethisch verbindliche Grundlage für das Verhalten aller Beteiligten bildet der Code of Conduct des Popfest Wien: https://popfest.at/code-of-conduct/
Intern: an alle Mitarbeiter:innen (Festivalleitung und Kurator:innen, Departments, feste und freie Mitarbeitende, Volunteers)
Extern: Künstler:innen und Bands, Agenturen und Managements, technische Crews und Dienstleister:innen, Sicherheitsdienst und Gastronomie-Partner, Besucher:innen des Festivals
Schulungen und Sensibilisierung
Vor Festivalbeginn finden Briefings für Teamleiter:innen, Mitarbeitende, Volunteers und Security statt. Dabei werden insbesondere behandelt:
• diskriminierungsfreies Verhalten
• Awareness-Strukturen und Meldewege
• Deeskalation und Unterstützungsmöglichkeiten
Maßnahmen:
Auslösung der Rettungskette:
Alle Personen, die Belästigung, Diskriminierung oder missbräuchliches Verhalten erleben oder beobachten, können sich vertraulich an das Festivalteam im roten T-Shirt mit der Aufschrift Popfest – wenden.
Meldungen sind örtlich möglich über: das Awareness-Team vor Ort, den Info-Container bzw. Backstage, das Organisationsteam, die offizielle Kontaktadresse des Festivals bzw. insbesondere über eine digitale Meldestelle ([email protected]), welche direkt zur Awareness-Beauftragten führt. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt.
Geplanter Verlauf nach Auslösung der Rettungskette mit dem Ziel die Belästigungssituation zu beenden:
Je nach Situation können die Maßnahmen umfassen: Gespräch und Klärung, Vermittlungsgespräch, Verwarnung, Ausschluss vom Festivalgelände, Einbindung von Security (Event Safety), Rettung (Rotes Kreuz Wien) oder Behörden (Polizei Wien). Soweit möglich erfolgen Entscheidungen über Maßnahmen in Abstimmung mit der betroffenen Person.
• Unterstützung bei Grenzverletzungen oder diskriminierendem Verhalten
• Gespräch und Betreuung von betroffenen Personen
• Vermittlung in Konfliktsituationen
• Organisation sicherer Rückzugsräume
• Zusammenarbeit mit Security, Sanitätsdienst oder externen Stellen
Erste Hilfe & Stabilisierung:
Betroffenen wird beruhigend beigestanden, medizinische Erstversorgung oder externe Hilfe (Rettung/Polizei, beide in der TU Wien anwesend) wird organisiert.
Aufklärung über externe Beratungsstellen (Auswahl):
vera – Vertrauensstelle gegen Belästigung und Gewalt (unabhängig), Gleichbehandlungsanwaltschaft der Stadt Wien, Gewaltinfo (www.gewaltinfo.at) des Bundes. Diese Stellen können Betroffene beraten und unterstützen.
Interventionsplan:
Parteiische Unterstützung: Das Wohl und die Wünsche der betroffenen Person stehen bei jeder Maßnahme im Zentrum. Sichere Hinführung in spezielle Ruheräume wird vom Popfest angeboten.
Konsequente Sanktionen: Verstöße können zum sofortigen Ausschluss vom Festival, dem Entzug der Akkreditierung oder rechtlichen Schritten führen.
Deeskalation: Das Security-Team agiert unterstützend zum Awareness-Team und keinesfalls aktiv eskalierend, um bedrohliche Situationen sicher aufzulösen.
Nachbereitung & Dokumentation: Der Vorfall wird von den Awareness-Beauftragten zur Qualitätssicherung protokolliert.
Verantwortlichkeiten:
Die Gesamtverantwortung liegt bei der Festivalleitung. Zur Umsetzung und Einhaltung sowie als unmittelbare Ansprechperson wird die speziell geschulte Awareness-Beauftragte eingesetzt, die/der die Maßnahmen vorbereitet und koordiniert.
Bestellte Awarenessbeauftragte:
Schwarz Susanne Therese Awarenessbeauftragte Popfest Wien
Qualifikation: Die Awareness-Beauftragte hat an der Workshopreihe „Safer Feiern“ der VCC teilgenommen. Diese Schulungsreihe umfasst rund 27 Stunden und behandelt unter anderem: Sensibilisierung und Deeskalation, Umgang mit Sexismus, Rassismus und Queerfeindlichkeit, Inklusion und Barrierefreiheit. Umgang mit Rauschzuständen, Erste Hilfe und Unterstützungssysteme
Awareness-Team: Während des Festivals ist ein eigenes Awareness-Team als zentrale Anlaufstelle für Besucher:innen, Künstler:innen und Mitarbeitende vor Ort.
Susanne Schwarz (Leitung Awareness)
Philipp Forthuber (Leitung Produktion)
Mario Zangl Festivalmitarbeiter:in / Awareness
Sam (Zoe) Haag Festivalmitarbeiter:in / Awareness
Christian Sundl Festivalmitarbeiter:in / Awareness
Liz (Lisa) Baier Festivalmitarbeiter:in / Awareness
Olena Mashkina Festivalmitarbeiter:in / Awareness
Je nach Bedarf können zusätzlich externe Fachkräfte oder Awareness-Teams (z.B. an Wochenenden die Awareness Teams der Stadt Wien) eingebunden werden. Der externe Sicherheitsdienst des Festivals (Event Safety) arbeitet in enger Abstimmung mit dem Awareness-Team und wird entsprechend sensibilisiert.
Sonstige Awarenessmaßnahmen:
Maßnahmen, um schwer einsehbare Bereiche im Freien bei fehlendem Tageslicht ausreichend auszuleuchten oder unzugänglich zu machen:
Festivalmitarbeiter:innen (Ordner:innen) und Securtity (Event Safety) sind dementsprechend positioniert und mit Taschenlampen ausgestattet, um diese Bereiche sicherer zu machen.
Diese Risikofelder werden regelmäßig reflektiert und in organisatorische Maßnahmen einbezogen.
Prävention in der Popfest-Organisationsstruktur:
• Vorbeugung von Machtmissbrauch und Grenzverletzungen (Übergriffen) Diskriminierung, Belästigung und Gewalt
• Sensibilisierung für Machtstrukturen und Abhängigkeiten im Kulturbetrieb
• klare Zuständigkeiten und Meldewege bei Vorfällen
• Unterstützung und Schutz von betroffenen Personen
Prävention wird dabei als kontinuierlicher organisatorischer Prozess verstanden.
Zur Prävention von Machtmissbrauch gehören zudem
• transparente Entscheidungsprozesse
• klare Zuständigkeiten
• nachvollziehbare Arbeits- und Auswahlprozesse
Das Thema Prävention ist ein Bestandteil in den Teammeetings.
Sichtbarkeit und Information:
Während des Festivals werden folgende Maßnahmen umgesetzt:
• Awareness-Kontaktstellen am Gelände (Info-Container / Backstage / alle Popfest-Teammitarbeiter:innen)
• Hinweise auf Awareness-Ansprechpersonen in Bühnenmoderationen
• Informationen auf der Website
• Spezielle Hinweise zu Sicherheitsthemen (z. B. Aufklärung über K.O.-Tropfen)
• Safer Space TU Wien
• Einschulung aller Festivalmitarbeiter:innen zum Thema Awareness.
• Infomaterial (Flyer, Plakate, etc.) vor Ort







