Datenschutzbestimmungen

Der Schutz personenbezogener Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Deshalb betreiben wir unsere Aktivitäten in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und zur Datensicherheit. Im Folgenden erfahren Sie, welche Informationen wir gegebenenfalls sammeln, wie wir damit umgehen und wem wir sie gegebenenfalls zur Verfügung stellen.

Wir erklären die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Insbesondere werden Daten ausschließlich im Rahmen der Aufträge verwendet sowie Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit getroffen, indem sichergestellt wird, dass Daten ordnungsgemäß verwendet und Unbefugten nicht zugänglich gemacht werden. Auftraggeber, Dienstleister und ihre Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung der von User bekannt gegebenen Daten verpflichtet, soweit kein rechtlich zulässiger Grund für eine Übermittlung oder Offenlegung der anvertrauten oder zugänglich gemachten Daten besteht.

Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. Datenschutzbörde der Republik Österreich – https://www.dsb.gv.at/

Datenschutzbeauftragte: Gabriela Hegedüs office@popfest .at

Datenverwendung zur Verlosung

Haben Sie uns Ihre E-Mail-Adresse dafür überlassen, erhalten Sie eine Benachrichtigung im Falle eines Gewinnes. Der Vermittler verwendet hierzu nur Ihre E-Mail-Adresse und informiert nur über den Ausgang der Ziehung.

Kommunikations- oder nutzungsbezogene Angaben

Wenn Sie über Telekommunikationsdienste auf unsere Websites zugreifen, werden kommunikationsbezogene Angaben (beispielsweise Internet-Protokoll-Adresse) bzw. nutzungsbezogene Angaben (beispielsweise Angaben zu Nutzungsbeginn und -dauer sowie zu den von Ihnen genutzten Telekommunikationsdiensten) mit technischen Mitteln automatisch erzeugt. Diese können eventuell Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulassen. Soweit eine Erfassung, Verarbeitung und Verwendung Ihrer kommunikations- bzw. nutzungsbezogenen Angaben zwingend notwendig ist, unterliegt diese den gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz.

Automatisch erfasste nicht-personenbezogene Daten

Wenn Sie auf unsere Websites zugreifen, werden gelegentlich automatisch (also nicht über eine Registrierung) Informationen gesammelt, die nicht einer bestimmten Person zugeordnet sind (beispielsweise verwendeter Internet-Browser und Betriebssystem; Domain-Name der Website, von der Sie kamen; Anzahl der Besuche; durchschnittliche Verweilzeit; aufgerufene Seiten). Wir verwenden diese Informationen, um die Attraktivität unserer Websites zu ermitteln und deren Leistungsfähigkeit und Inhalte zu verbessern.

Sicherheit

Es werden technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Löschung, Veränderung oder gegen Verlust und gegen unberechtigte Weitergabe oder unberechtigten Zugriff zu schützen.

Links zu anderen Websites

Die Website enthält Links zu anderen Websites. Das Popfest Wien ist für die Datenschutz-Policies oder den Inhalt dieser anderen Websites nicht verantwortlich.

Fragen und Anmerkungen

Das Popfest Wien wird auf alle angemessenen Anfragen zur Einsicht in und ggf. Berichtigung, Ergänzung oder Löschung von personenbezogenen Daten reagieren. Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zu dieser Datenschutz-Policy haben, treten Sie über den Kontakt Bereich mit uns in Verbindung. Im Zuge der Weiterentwicklung des Internets werden wir auch unsere Datenschutz-Policy laufend anpassen. Änderungen werden wir auf dieser Seite rechtzeitig bekannt geben.

Anfragen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, richten Sie schriftlich an: office (at) popfest.at.

Platzordnung

Diese Haus- oder Platzordnung gilt für die Veranstaltung POPFEST WIEN in der Veranstaltungsstätte 4., KARLSPLATZ/RESSELPARK, veranstaltet durch den Verein POPFEST WIEN und regelt Rechte und Pflichten der teilnehmenden Personen (BesucherInnen, Veranstalterin und deren MitarbeiterInnen oder von diesen beauftragten Personen und Firmen). Die Haus- oder Platzordnung wird an allen Zugängen gut sichtbar angeschlagen. An der Veranstaltung teilnehmende Personen haben die Bestimmungen der genehmigten und kundgemachten Haus- oder Platzordnung einzuhalten, widrigenfalls sie sich nicht in der Veranstaltungsstätte aufhalten dürfen.

Der Geltungsbereich (nachfolgend auch als „Gelände“ bezeichnet) umfasst den gesamten öffentlichen Raum Karlsplatz / Resselpark.
Geltungsdauer: 28. Juni 2022, 00:00 Uhr bis 01. August 2022, 00:00 Uhr

Das Popfest Wien soll allen Besuchern zur Unterhaltung, zum Verweilen und zur Einnahme von Speisen und Getränken dienen. Bei all diesen Tätigkeiten sollen andere Besucher in keinster Weise belästigt, gestört, bedrängt oder angepöbelt werden. Ein friedvolles Miteinander aller Besucher und gegenseitiger Respekt ist demzufolge ein ausgesprochenes Ziel beim Popfest Wien. Wer daher andere Besucher stört, belästigt, bedrängt oder anpöbelt kann mittels Hausverbot vom Gelände verwiesen werden.

KONTROLLEN DURCH DAS SICHERHEITSPERSONAL

Jede Person, die den Geltungsbereich dieser Platzordnung betreten möchte, erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sie sich einer eventuellen Kontrolle durch das Sicherheitspersonals des Popfest Wiens unterzieht. Dabei ist den Anweisungen des Sicherheitspersonals uneingeschränkt Folge zu leisten, widrigenfalls wird der Zutritt verwehrt.

Das Sicherheitspersonal ist im Verdachtsfall berechtigt, Personen zu durchsuchen bzw. sie aufgrund von Verstößen vom Platz zu verweisen oder ihnen den Zutritt zu verweigern, wenn sie:

  • aufgrund von Alkohol-, Drogenkonsums oder wegen Mitführung von Waffen, gefährlichen Gegenständen oder Messern ein Sicherheitsrisiko darstellen
  • wenn sie sich weigern, Glasflaschen oder andere sicherheitsgefährdende Trinkgefässe beim Zugang abzugeben
  • wenn sie pyrotechnisches Material wie Feuerwerkskörper, bengalischen Feuer sowie Laserpointern mit sich führen

Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, diejenigen Gegenstände, die nicht im Einklang mit dem obigen Absatz stehen (Drogen, Waffen, pyrotechnisches Material, Stöcke, Glasgefässe…) abzunehmen. Für mitgebrachte Getränke in Glasflaschen stellt das Popfest Wien Pappbecher zum Umleeren bereit.

ALKOHOL, AUSSCHANKVERBOT VON ALKOHOLISCHEN GETRÄNKEN AN BESUCHER UNTER 16 JAHRE

Das Wiener Jugendschutzgesetz gilt idgF für die gesamte Veranstaltungsstätte.
Gem. § 11 Wr JSCHG 2002 i.d.g.F. ist es Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres generell untersagt, alkoholische Getränke an allgemein zugänglichen Orten und/oder bei öffentlichen Veranstaltungen zu erwerben und/oder zu konsumieren. In diesem Zusammenhang werden beim Popfest Wien keine alkoholischen Getränke an Besucher unter 16 Jahren ausgeschenkt. Das Popfest Wien hält seine Gastronomen dazu an, im Zweifelsfall eine Alterskontrolle durchzuführen.

Das Popfest Wien behält sich vor, stark alkoholisierte Personen, die für sich selbst und/oder Dritte eine Gefährdung darstellen, des Veranstaltungsareals zu verweisen.

UMWELTSCHUTZ

ABFALLCONTAINER BEACHTEN, KEIN SONSTIGES WEGWERFEN VON ABFÄLLEN AUF DEM VERANSTALTUNGSAREAL ERLAUBT

Abfälle haben die Besucher auf dem Veranstaltungsareal ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.

SICHERHEIT, VERHALTEN IN NOTFÄLLEN

MITNAHME VON GEFÄHRLICHEN GEGENSTÄNDEN VERBOTEN

Verboten sind die Mitnahme von Waffen jeder Art und Gegenstände, die als Waffe Verwendung finden könnten (zB Stöcke) sowie Substanzen, die eine Gefährdung darstellen können; pyrotechnische Gegenstände jeder Art sowie feuergefährliche Flüssigkeiten; Glasflaschen, Drogen und andere Rauschmittel; rassistisches, fremdenfeindliches, nationalsozialistisches, sexistisches oder politisches Propagandamaterial sowie jegliche werbende (kommerzielle, politische oder religiöse) Gegenstände.

Verboten sind weiters die Mitnahme von ungebührlichem Lärm erregenden Gegenständen, da diese sowohl ein Gesundheitsrisiko für die sonstigen Besucher darstellen als auch die Durchführung der musikalischen Darbietungen nachhaltig beeinträchtigen.

Im Zweifelsfall obliegt die Einordnung von Gegenständen als verboten oder erlaubt im Sinne dieser Haus- und Platzordnung dem zuständigen Verantwortlichen des Sicherheitspersonals.

Personen, welche verbotene Gegenstände im Sinne dieser Platzordnung mit sich führen wird der Zutritt auf das Gelände verwehrt. Werden Personen mit verbotenen Gegenständen am Gelände angetroffen, ist das Sicherheitspersonal berechtigt, die Gegenstände ersatzlos einzuziehen.

Die Mitnahme von Tieren, mit Ausnahme von Hunden, ist untersagt. Hunde, ausgenommen Blindenführ- und Partnerhunde, müssen einen Beißkorb tragen und sind an der Leine zu führen. Blindenführ- und Partnerhunde müssen ein Führgeschirr tragen.

VERSTÄNDIGUNG DES SICHERHEITSPERSONALS UND/ODER DER EINSATZKRÄFTE VON BLAULICHTORGANISATIONEN

Im Gefahrenfall (Brand, Unfälle, Gewaltausschreitungen, etc.) werden umgehend das Sicherheitspersonal oder die Einsatzkräfte der Blaulichtorganisationen (Feuerwehr 122, Polizei 133, Rettung 144) informiert. Die Besucher werden darauf hingewiesen, Ruhe zu bewahren und ihre eigene Sicherheit zu beachten.

VERHALTEN IM FALLE EINES UNWETTERS (STURM; HAGEL; GEWITTER)

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Aufziehen eines Unwetters alle Besucher eigenverantwortlich geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen haben. Insbesondere kann der Aufenthalt unter Bäumen sowie der Aufenthalt im Nahbereich von Gewässern und in unmittelbarer Nähe von technischen Aufbauten eine Gefährdung darstellen. Diesbezügliche Hinweise (Anweisungen durch Sicherheitspersonal, Durchsagen über Beschallungsanlagen) durch das Popfest Wien sind unbedingt zu beachten.

VERHALTEN IN NOTFÄLLEN

Im Gefahrenfall (Brand, Unfälle, Gewaltausschreitungen, etc.) müssen umgehend das Sicherheitspersonal oder die Einsatzkräfte der Blaulichtorganisationen informiert werden.

  • ALARMIEREN
    • nächster Mitarbeiter des Sicherheitspersonals des Popfest Wien
    • Feuerwehr 122
    • Polizei 133
    • Rettung 144
  • RETTEN / LÖSCHEN / ERSTE HILFE
  • RUHE BEWAHREN
  • EIGENE SICHERHEIT BEACHTEN

VERHALTEN BEI RÄUMUNG ODER EVAKUIERUNG

Im Falle einer notwendigen Räumung bzw. Evakuierung ist unbedingt Ruhe zu bewahren und den Anordnungen des Popfest Wien und seines Sicherheitspersonals, der Einsatzkräfte der Blaulichtorganisationen sowie Durchsagen Folge zu leisten.

COVID-19 SICHERHEITSMASSNAHMEN

DEN COVID-19 SICHERHEITSMASSNAHMEN DES POPFEST WIEN IST FOLGE ZU LEISTEN

Das Popfest Wien richtet sich in den Sicherheitsvorkehrungen gegen das Covid-19 Virus nach den aktuellen Auflagen der Bundesregierung. Die Besucher verpflichten sich, diese – vom Popfest Wien zeitgerecht bekanntgegeben Maßnahmen – einzuhalten.

FAHRVERBOT

AM GESAMTEN GELÄNDE HERRSCHT GRUNDSÄTZLICH FAHRVERBOT FÜR MOTORISIERTE FAHRZEUGE

Ein Befahren des Geländes ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Popfest Wien gestattet und hat in jedem Fall mit äußerster Vorsicht und einer maximalen Geschwindigkeit von 15 km/h zu erfolgen.

Bestimmten Personen ist das Parken mit ihren Fahrzeugen in der Nähe des Festivalgeländes seitens des Popfest Wien erlaubt. Die Genehmigung obliegt dem Popfest Wien. Jedenfalls ist es diesen Personen untersagt, während der Veranstaltung am Gelände mit ihren Fahrzeugen zu fahren. Dieses Fahrverbot gilt an den Veranstaltungstagen täglich von 12:00 Uhr bis 45 Minuten nach Musikende. Es ist strengstens untersagt in der dazwischenliegenden Zeit mit dem Fahrzeug am Gelände zu fahren.

Die Einfahrt für Zulieferungen während den Veranstaltungstagen ist täglich bis 16:00 Uhr möglich. Bis 16:30 Uhr müssen die Lieferanten das Gelände mit ihren Fahrzeugen verlassen haben.

Auch die Benutzung von unmotorisierten Fahrzeugen und Sportgeräten wie beispielsweise Fahrräder, Scooter, Inline Skates, Skateboards und Rollschuhe ist während der Konzertzeiten am gesamten Gelände untersagt. Bei zuwiderhandeln kann das Fahrzeug oder Sportgerät durch das Sicherheitspersonal in Verwahrung genommen werden.
Die Aushändigung an den Besitzer erfolgt nach Programmende bis längstens 01:00Uhr in der Festivalzentrale des Popfest Wien.

HAFTUNG

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Gelände um ein Parkareal handelt. Daher ist am gesamten Gelände darauf zu achten, dass es Unebenheiten, Böschungen und teilweise Bereiche mit unterschiedlichen Beleuchtungsverhältnissen geben kann. Weiters wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Teichwasserfläche insbesondere im Uferbereich höchste Vorsicht geboten ist. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

Im Falle der Absage einer Veranstaltung, Verschiebung, Programm- oder Besetzungsänderungen werden keine Spesen (z.B. Anfahrt, Hotel) ersetzt. Unfälle und Schäden sind unverzüglich dem Popfest Wien, dem Sicherheitspersonal, der Polizeidienststelle 1040 oder den Einsatzkräften der Blaulichtorganisationen anzuzeigen.

REINIGUNG UND BELEUCHTUNG

Reinigung: Das Gelände wird täglich in der Zeit ab ca. 04:00 Uhr bis 09:00 Uhr gereinigt.

Beleuchtung: Das Gelände wird in der Zeit vom 28.07.2022 bis 01.08.2022 grundsätzlich in den Nachstunden, beginnend mit Einbruch der Dunkelheit, beleuchtet.

RECHTSFOLGEN

VERSTÖSSE GEGEN DIE HAUS- UND PLATZORDNUNG BZW SONSTIGE RECHTSVERSTÖSSE

Gem. § 27 Abs. 5 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020, LGBl. Nr. 53/2020 dürfen sich Personen nicht in der Veranstaltungsstätte aufhalten, die sich nicht an die Bestimmungen dieser genehmigten und kundgemachten Haus- oder Platzordnung halten. Jedes Zuwiderhandeln gegen diese Haus- oder Platzordnung kann mit einem Verweis von der Veranstaltungsstätte geahndet werden. Es wird gemäß § 27 Abs. 6 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020, LGBl. Nr. 53/2020 darauf hingewiesen, dass die Missachtung der Wegweisung durch die Überwachungsorgane der Landespolizeidirektion Wien eine Seite 4 von 4 Verwaltungsübertretung darstellt. Allfälliges verwaltungs- oder strafrechtlich relevantes Verhalten wird ausnahmslos bei den zuständigen Stellen zur Anzeige gebracht.

ANORDNUNGSBEFUGNIS

ANORDNUNGSBEFUGNIS FÜR EXEKUTIVE; FEUERWEHR; SICHERHEITSPERSONAL, ORGANE DER STADT WIEN, GRUNDEIGENTÜMER, GRUNDVERWALTER UND POPFEST WIEN GEGENÜBER BESUCHERN

Allfälligen Anordnungen der Exekutive, der Feuerwehr, dem Sicherheitspersonal, Organen der Stadt Wien, des Grundeigentümers, Grundverwalters als auch des Popfest Wien selbst haben die Besucher umgehend Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung kann die betreffende Person vom Gelände gewiesen werden.

Alle Personen, die das Gelände betreten, haben sich so zu verhalten, dass andere Personen weder geschädigt, gefährdet noch belästigt werden. Weiters haben sie sich so zu verhalten, dass es zu keiner Beschädigung von Aufbauten, Einrichtungen, Gerätschaften oder Gegenständen kommt.

GENEHMIGUNG

Die gegenständliche Haus- und Platzordnung wurde vom Grundeigentümer sowie der Veranstalter des Popfest Wien erlassen und mit Bescheid der Magistratsabteilung 36 vom [Datum] [Zahl], genehmigt

Anhang zur Platzordnung

WERBETÄTIGKEIT

KEINE WERBETÄTIGKEIT OHNE VORHERIGE ZUSTIMMUNG DES POPFEST WIEN

Die Verteilung und das Bereithalten von Drucksorten, Werbematerial und/oder Wegwerfprodukten ist ohne schriftliche Genehmigung des Popfest Wien untersagt. Im Falle des Zuwiderhandelns ist das Popfest Wien berechtigt, Reinigungskosten sowohl gegen den Verursacher vor Ort als auch gegenüber dem Beworbenen in Rechnung zu stellen.

Für nicht sachgerecht abgestellte Fahrräder gilt: Das Popfest Wien kennzeichnet Aufstellungen, die nach Ende des Festivals abtransportiert werden, mit einem entsprechenden Aushang. Sollten Fahrräder zum Zeitpunkt des Abtransportes noch an den Aufbauten befestigt sein, ist das Popfest Wien berechtigt, diese zu entfernen und in Gewahrsam der Polizeidienststelle 1040 zu geben.

VERWERTUNGSRECHTE

ZUSTIMMUNG DER BESUCHER ZUR VERWERTUNG ALLFÄLLIGER AUFNAHMEN, DIE VON IHM GEMACHT WERDEN

Jede Person, die das Gelände betritt, erklärt sich damit einverstanden, dass von ihr kostenlos Ton- und Bildaufnahmen gemacht werden, von denen mittels direkter oder zeitversetzter Übertragung oder einer anderen Transmission oder Aufzeichnung, Fotos oder anderer gegenwärtiger und/oder zukünftiger Medientechnologien kostenlos Gebrauch gemacht werden kann.

Jede Person, die das Gelände betritt, anerkennt, dass sie Ton- und /oder Bildaufzeichnungen nur zum Privatgebrauch machen und/oder übertragen darf. Auf jeden Fall ist es strengstens verboten, über das Internet, Radio, Fernsehen oder andere gegenwärtige und/oder zukünftige Medien Ton- und/oder Bildmaterial ganz oder teilweise zu übertragen oder andere Personen bei der Durchführung solcher Aktivitäten zu unterstützen.

Davon ausgenommen sind Vertreter der Presse und elektronischen Medien, die über eine Akkreditierung durch das Popfest Wien verfügen.

Bei TV-Übertragungen und sonstigen Aufzeichnungen erteilen die Besucher der TV-Anstalt seine Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes technischen Verfahren ausgewertet werden dürfen.

HAFTUNG

BETRETEN DES GELÄNDES AUF EIGENE GEFAHR

Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Bei Konzerten kann auf Grund der Lautstärke die Gefahr der Schädigung des Gehörs bestehen. Gratis Gehörschutzmittel liegen an den Info-Stellen des Popfest Wien auf. Das Popfest Wien übernimmt für allfällig auftretende Schäden keine Haftung.

 
 
 
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